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Edewecht -
Vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg wurde dem Wahleinspruch stattgegeben und eine Wiederholung der Wahl gefordert. Nach Einspruch durch den Rat der Gemeinde ging das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Das OVG hob das Urteil auf. Der Gemeindeverband der FDP ist nach gründlicher Prüfung der Urteilsbegründung des OVG entschlossen, das Bundesverwaltungsgericht anzurufen.
Urteil, Urteilsbegründung und eine Presserklärung der FDP sind auf folgender Internetseite veröffentlicht: www.fdp-edewecht.de
Urteil, Urteilsbegründung und eine Presserklärung der FDP sind auf folgender Internetseite veröffentlicht: www.fdp-edewecht.de
Kommentar 2/2
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BetreffWiderspruchDatum27.7.2009, 9:55 UhrAutorKarin WehnerTextWarum kann man nicht endlich Ruhe geben. Ich wurde auch von einem FDP Mitglied 2 x besucht ob ich etwas von dem Wahlbetrug wüßte. Ich hatte nicht einmal gewählt. Gruß Karin Wehner
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BetreffHilflosigkeitDatum26.7.2009, 0:16 UhrAutorRuediger GlebaTextSehr geehrter Herr Reich,Sie verrennen sich in eine Sache, die meiner Auffassung nach weder erfolgreich sein wird, noch den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Edewecht einen Nutzen bringt. Die FDP ist auf Gemeinde- wie auf Kreisebene ziemlich isoliert, ihre Vertreter bringen Sie nur noch in Verlegenheit. Kann es sein, dass Ihr Ego in dieser Sache ziemlich überwiegt? Die Wahl wir ohnehin nicht wiederholt, in knapp zwei Jahren sind neue Gemeinderatswahlen - und die FDP ist nur mit sich selbst beschäftigt und rennt einem Phantom hinterher. Schade um die vergeudete Kraft!In diesem Sinne
R.Gleba
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