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Edewecht -
Post vom Finanzamt
Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz
Rund fünf Millionen der insgesamt 20 Millionen deutschen Rentner könnten von Oktober an Post vom Finanzamt bekommen. Der Fiskus prüft mögliche Steuernachzahlungen. Ursache ist das Alterseinkünftegesetz. Bislang erfuhren die Finanzämter nichts von den Renten, doch ab
1. Oktober 2009 muss die Rentenversicherung die Einkünfte an die Finanzverwaltung übermitteln.
Warum müssen Rentner Steuern zahlen?
Seit 2005 ist die Besteuerung der Renten durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Die Änderung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass es bei den Steuern für Beamtenpensionen und denen für die gesetzliche Rente eine Gleichbehandlung geben muss.
Welche Rentner geraten ins Visier der Steuerfahnder?
Derzeit gehen Experten von rund einem Viertel der Rentner aus. Entscheidend ist, ob die Altersbezüge eine bestimmte Grenze überschreiten oder ob neben der gesetzlichen Rente etwa Betriebsrenten oder Lebensversicherungen ausgezahlt werden. Derzeit betrifft die Steuernachzahlung vor allem vermögendere Rentner, doch in geraumer Zeit wird auch der Rentner mit weniger üppigen Bezügen zunehmend Steuern zahlen müssen. Mit jedem Rentnerjahrgang steigt also der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente. Grund ist die nachgelagerte Besteuerung, die nach und nach angezogen wird. So mussten für das Jahr 2005 nur 50 Prozent der Rente versteuert werden, aktuell sind es 58 Prozent, im nächsten Jahr werden es schon 60 Prozent sein. 2040 wird die Rente dann 100-prozentig versteuert.
Welche Rentner sind steuerpflichtig?
Das Berechnungssystem ist kompliziert. Grob gesagt muss jeder alleinstehende Rentner, der 2009 in Rente ging, weniger als 1385 Euro gesetzliche Rente im Monat erhält (Bruttorente) und keine weiteren Einkünfte hat, keine Steuern zahlen. Liegen zur Rente weitere Einkünfte vor, muss geprüft werden, ob eine Steuerpflicht besteht oder nicht.
Was ist mit Betriebsrenten, Kapitalvermögen, Aktien und Sparbüchern?
Wer zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente (Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwenrente) noch eine Betriebsrente bezieht, könnte je nach Höhe der Betriebsrente in die Steuerpflicht fallen. Auch diejenigen Rentner, die zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinseinnahmen zu verbuchen haben oder noch einem Nebenjob nachgehen, werden die Freibeträge wahrscheinlich überschreiten. Also: Ob eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss, kann nur individuell ausgerechnet werden. Es gilt die Faustregel: Sobald weitere Einkünfte zur Rente hinzukommen, tritt meistens die Steuerpflicht ein.
Für welchen Zeitraum kann der Fiskus Steuern nachfordern?
Für fünf Jahre.
Was wird der Staat dabei verdienen?
Konkrete Zahlen gibt es nicht. Experten rechnen mit 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Wie kontrolliert das Finanzamt?
Bei den Rentnern werden Stichproben gemacht. Da die Prüfkriterien der Finanzämter aber von Jahr zu Jahr wechseln, sind nach Auskunft der Deutschen Steuergewerkschaft spätestens in vier Jahren alle Steuersünder unter den Rentnern bekannt.
Wie können Rentner Steuern sparen?
Wenn sie möglichst viele Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Das können Versicherungsbeiträge, Ausgaben für Haushaltshilfen oder Ausgaben für Gesundheit sein.
Bis wann müssen steuerpflichtige Rentner ihre Steuererklärung abgeben?
Die Abgabefrist endet jeweils am 31. Mai des Folgejahres. Für 2009 muss die Steuererklärung also bis zum 31. Mai 2010 abgegeben werden. Die Frist kann per Antrag beim zuständigen Finanzamt verlängert werden (maximal bis zum 30. September 2010). Wer die Erklärung von einem Steuerberater anfertigen lässt, hat bis zum 31. Dezember Zeit.
Drohen Rentnern Strafen, wenn Steuern nachgezahlt werden müssen?
Strafverfahren sind nach Aussage des Bundesfinanzministeriums wohl nicht zu befürchten. Aber: Die Steuern müssen nachgezahlt werden, und es werden Zinsen und Säumniszuschläge verlangt.
Wer sich nicht sicher ist, ob er steuerpflichtig ist, sollte sich auf jeden Fall beraten lassen, etwa bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder beim Steuerberater!
Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz
Rund fünf Millionen der insgesamt 20 Millionen deutschen Rentner könnten von Oktober an Post vom Finanzamt bekommen. Der Fiskus prüft mögliche Steuernachzahlungen. Ursache ist das Alterseinkünftegesetz. Bislang erfuhren die Finanzämter nichts von den Renten, doch ab
1. Oktober 2009 muss die Rentenversicherung die Einkünfte an die Finanzverwaltung übermitteln.
Warum müssen Rentner Steuern zahlen?
Seit 2005 ist die Besteuerung der Renten durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Die Änderung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass es bei den Steuern für Beamtenpensionen und denen für die gesetzliche Rente eine Gleichbehandlung geben muss.
Welche Rentner geraten ins Visier der Steuerfahnder?
Derzeit gehen Experten von rund einem Viertel der Rentner aus. Entscheidend ist, ob die Altersbezüge eine bestimmte Grenze überschreiten oder ob neben der gesetzlichen Rente etwa Betriebsrenten oder Lebensversicherungen ausgezahlt werden. Derzeit betrifft die Steuernachzahlung vor allem vermögendere Rentner, doch in geraumer Zeit wird auch der Rentner mit weniger üppigen Bezügen zunehmend Steuern zahlen müssen. Mit jedem Rentnerjahrgang steigt also der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente. Grund ist die nachgelagerte Besteuerung, die nach und nach angezogen wird. So mussten für das Jahr 2005 nur 50 Prozent der Rente versteuert werden, aktuell sind es 58 Prozent, im nächsten Jahr werden es schon 60 Prozent sein. 2040 wird die Rente dann 100-prozentig versteuert.
Welche Rentner sind steuerpflichtig?
Das Berechnungssystem ist kompliziert. Grob gesagt muss jeder alleinstehende Rentner, der 2009 in Rente ging, weniger als 1385 Euro gesetzliche Rente im Monat erhält (Bruttorente) und keine weiteren Einkünfte hat, keine Steuern zahlen. Liegen zur Rente weitere Einkünfte vor, muss geprüft werden, ob eine Steuerpflicht besteht oder nicht.
Was ist mit Betriebsrenten, Kapitalvermögen, Aktien und Sparbüchern?
Wer zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente (Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwenrente) noch eine Betriebsrente bezieht, könnte je nach Höhe der Betriebsrente in die Steuerpflicht fallen. Auch diejenigen Rentner, die zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinseinnahmen zu verbuchen haben oder noch einem Nebenjob nachgehen, werden die Freibeträge wahrscheinlich überschreiten. Also: Ob eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss, kann nur individuell ausgerechnet werden. Es gilt die Faustregel: Sobald weitere Einkünfte zur Rente hinzukommen, tritt meistens die Steuerpflicht ein.
Für welchen Zeitraum kann der Fiskus Steuern nachfordern?
Für fünf Jahre.
Was wird der Staat dabei verdienen?
Konkrete Zahlen gibt es nicht. Experten rechnen mit 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Wie kontrolliert das Finanzamt?
Bei den Rentnern werden Stichproben gemacht. Da die Prüfkriterien der Finanzämter aber von Jahr zu Jahr wechseln, sind nach Auskunft der Deutschen Steuergewerkschaft spätestens in vier Jahren alle Steuersünder unter den Rentnern bekannt.
Wie können Rentner Steuern sparen?
Wenn sie möglichst viele Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Das können Versicherungsbeiträge, Ausgaben für Haushaltshilfen oder Ausgaben für Gesundheit sein.
Bis wann müssen steuerpflichtige Rentner ihre Steuererklärung abgeben?
Die Abgabefrist endet jeweils am 31. Mai des Folgejahres. Für 2009 muss die Steuererklärung also bis zum 31. Mai 2010 abgegeben werden. Die Frist kann per Antrag beim zuständigen Finanzamt verlängert werden (maximal bis zum 30. September 2010). Wer die Erklärung von einem Steuerberater anfertigen lässt, hat bis zum 31. Dezember Zeit.
Drohen Rentnern Strafen, wenn Steuern nachgezahlt werden müssen?
Strafverfahren sind nach Aussage des Bundesfinanzministeriums wohl nicht zu befürchten. Aber: Die Steuern müssen nachgezahlt werden, und es werden Zinsen und Säumniszuschläge verlangt.
Wer sich nicht sicher ist, ob er steuerpflichtig ist, sollte sich auf jeden Fall beraten lassen, etwa bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder beim Steuerberater!
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