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Forenübersicht | Gemeinwesen | Radwanderweg illegal?
 
Geschrieben am 18.7.2009 um 10.23 Uhr
Moin

Edewecht hat seit einigen Jahren einen (eigenen?) Radwanderweg.
Dieser folgt zum großen Teil der ehemaligen Kleinbahntrasse, biegt dann im Süden hinter dem Kampweg durch die Wiesen, den Grünstreekendamm, Reiherweg und führt nachher auf dem Sandweg "An der Vehne" weiter.

Als ich diesem Weg vor einiger Zeit mal folgen wollte, stand ich am letztgenannten Weg vor dem Verkehrszeichen 250, welches besagt "Verbot für Fahrzeuge aller Art"
In der StVO heißt es dazu "Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden"

Gibt es auch Definitionen von Radwanderwegen? Heißt Radwandern soviel wie "ein Teil des Weges muss man Wandern und kann sein Rad schieben"?

Mal abgesehen davon, dass es nach einigen Sonnentagen nicht mehr möglich ist, den Weg mit dem Fahrrad zu befahren, weil der Mullsand das Fahren erschwert, finde ich es schon bemerkenswert, dass ein Radwanderweg eingerichtet und öffentlich angepriesen, das Befahren desselben aber durch Verkehrszeichen verboten wird.

Volker Reil
...dem bewusst ist, dass seine Artikel Erbsenzählerei sind, sich aber freut, wenn er damit evtl. schriftliche Reaktionen provozieren kann

Geändert am 18.7.2009 um 10.24 Uhr

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